AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die
folgenden Bestimmungen sind wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.
1.
Vertragsschluss
Die
auf der Internetseite des Campingplatz
Utting am Ammersee, Inh. Bernd Pickl, Im
Freizeitgelände 5, 86919 Utting (im Folgenden: „Vermieter“) dargestellten
Buchungsmöglichkeiten sind keine verbindlichen Angebote des Vermieters zum
Vertragsabschluss. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter eine
verbindliche Buchungsanfrage stellt und der Vermieter die Buchung in Textform
bestätigt. Eine verbindliche Buchungsanfrage des Mieters bleibt nach Zugang
beim Vermieter für 1 Woche wirksam.
2.
Mietsache und Mietbeginn
Der
Mieter mietet einen Stellplatz/Schlaffass der von ihm gewählten Kategorie (im Folgenden:
„Mietsache“) für einen zeitlich befristeten Mietzeitraum gemäß Buchungsformular.
Ein Anspruch des Mieters auf Bereitstellung eines konkreten Stellplatzes/Schlaffasses
besteht nicht.
Der
Mietvertrag beginnt am ersten Tag des Mietzeitraums um 15.00 Uhr (Ortszeit).
3.
Mietzins
Mit
Zustandekommen des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 100% des
Mietzinses fällig. Die Anzahlung ist nach Zahlungsaufforderung durch den
Vermieter innerhalb von 2 Wochen auf folgendes Konto des Vermieters zu
überweisen:
Campingplatz Utting
VR-Bank Landsberg Ammersee eG
IBAN: DE58700916000600214370
BIC: GENODEF1DSS
Im
Übrigen ist der Mietzins im Voraus am Tag des Beginns des Mietzeitraums vom
Mieter zu bezahlen.
4.
Kündigungsrecht des Vermieters bei
Zahlungsverzug des Mieters
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit der Anzahlung oder der Mietzinszahlung aus Ziff. 3 dieses Mietvertrages in Verzug kommt. Das Recht des Vermieters vom Mieter Schadensersatz aufgrund einer Pflichtverletzung aus diesem Mietvertrag zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
5.
Vertragsende und Rückgabe der Mietsache
Nach Ablauf
des Mietzeitraums endet der Mietvertrag automatisch, ohne dass es einer
Erklärung einer der beiden Vertragsparteien bedarf.
Im
Übrigen ist dieser Mietvertrag nicht vorzeitig kündbar. Das Recht des Vermieters
zur fristlosen Kündigung aus Ziff. 4 dieses Mietvertrages und das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Die
Mietsache ist vom Mieter am Tag des Ablaufs des Mietzeitraums bis spätestens
11.00 Uhr (Ortszeit) vormittags, vollständig geräumt und sauber an den
Vermieter zu übergeben. Einer gesonderten Aufforderung durch den Vermieter bedarf
es hierzu nicht. Wird die Mietsache nicht oder in nicht ordnungsgemäßen Zustand
übergeben, ist der Vermieter berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden gegenüber
dem Mieter geltend zu machen.
6.
Mehrere Mieter
Werden
in diesem Mietvertrag mehrere Personen als Mieter bezeichnet, haften diese als
Gesamtschuldner für die Mietzinszahlung und sonstigen Verpflichtungen aus
diesem Mietvertrag.
Jeder Mieter
ist von den jeweils anderen Mietern bevollmächtigt und beauftragt, mit Wirkung
für alle in diesem Mietvertrag genannten Mieter rechtsgeschäftliche Erklärungen
im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag vom Vermieter entgegenzunehmen oder
gegenüber dem Vermieter abzugeben. Dies gilt insbesondere für eine Kündigung
dieses Mietvertrages. Die Kündigung eines Mieters gilt als Kündigung aller
Mieter. Wollen die übrigen Mieter diesen Mietvertrag ohne den kündigenden
Mieter fortsetzen, bedarf diese der Zustimmung des Vermieters in Textform.
7.
Nutzung der Mietsache
Die
Mietsache darf ausschließlich zum Abstellen eines handelsüblichen Wohnwagens,
-mobils (max. Gewicht 7,5t und max. Länge 9m) oder eines Zeltes genutzt werden.
Auf der Mietsache dürfen keine Bauwerke oder Gebäude (z.B. auch Geräteschuppen
aus Holz, Keller und Lagerräume), insbesondere keine baulichen Anlagen, errichtet
werden. Das Anlegen von Abflussgräben ist untersagt.
Die
Mietsache ist vom Mieter sauber und aufgeräumt zu halten. Das Einsickern von
Flüssigkeiten, die keine Trinkwasserqualität haben, in das Erdreich der
Mietsache ist vom Mieter zu verhindern.
Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Platzordnung, die wesentlicher Bestandteil dieses Mietvertrages ist. Die jeweils aktuelle Platzordnung hängt in der Rezeption des Campingplatzes aus. Sie kann vom Vermieter jederzeit nach billigem Ermessen einseitig geändert werden.
8.
Datenschutz
Der
Vermieter speichert ausschließlich solche personenbezogenen Daten des Mieters,
die er zur Durchführung dieses Mietvertrages benötigt. Nicht mehr benötigte personenbezogene
Daten des Mieters werden unverzüglich gelöscht. Eine Weitergabe
personenbezogener Daten des Mieters an Dritte erfolgt nur insoweit, als dies
aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder zur Durchführung dieses Mietvertrages
notwendig ist.
Mit gesonderter
Einwilligung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Adressdaten zur
Eigenwerbung zu nutzen und dem Mieter Angebote und Informationen zum
Campingplatz Utting zukommen zu lassen. Die Einwilligung kann jederzeit in
Textform gegenüber dem Vermieter widerrufen werden.
Der
Vermieter überwacht sicherheitsrelevante Bereiche des Campingplatzes (z.B.
Eingangsbereich) mit Videokameras. Diese sind entsprechend durch
Hinweisschilder gekennzeichnet. Dies dient der Sicherheit der Campinggäste, zum
Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und
zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Videoaufzeichnungen werden nur bei
berechtigtem Anlass ausgewertet und in regelmäßigen Zeitabständen gelöscht. Die
Videoüberwachung erstreckt sich nicht auf die Mietsache.
Der
Mieter wird hiermit auf das Bestehen seines Rechts auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung und/ oder Übertragbarkeit seiner personenbezogener
Daten gegenüber dem Vermieter sowie auf sein Beschwerderecht bei der
zuständigen Datenschutzbehörde hingewiesen.
9.
Haftungsbeschränkung des Vermieters
Der Vermieter haftet für sämtliche, sich aus diesem Mietvertrag
ergebenden, von ihm zu vertretenden Schäden nach Maßgabe der folgenden Absätze.
·
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von
Körper, Leben oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der
Übernahme einer Garantie, haftet der Vermieter nach den gesetzlichen
Vorschriften.
·
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter
nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, die auf der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruhen, höchstens jedoch bis zu einer
Gesamthaftungssumme für die gesamte Vertragslaufzeit in Höhe von EUR 5.000,-.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche sich aus diesem Mietvertrag
ergebenden, von ihm zu vertretenden Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen. Der Mieter haftet auch für Schäden, die von Gästen des Mieters
verursacht werden. Gäste des Mieters sind alle Personen, denen der Mieter das
Betreten des Campingplatz Utting und/ oder den Aufenthalt auf der Mietsache
gestattet.
11.
Keine Einbeziehung allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Mieters
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden auf
diesen Mietvertrag keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn ihrer Einbeziehung
nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
12.
Schlussbestimmungen
Soweit ein Widerspruch zwischen einer Bestimmung dieses Mietvertrages
und der Platzordnung besteht, hat die Bestimmung dieses Mietvertrags Vorrang
vor der Platzordnung.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine Kündigung sowie
Änderungen und Ergänzungen dieses Mietvertrages bedürfen der Textform. Die
Textform wird auch durch die Schriftform gewahrt. Eine Vereinbarung, die dieses
Formerfordernis abbedingt, bedarf ebenfalls der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrages unwirksam sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die im
Ergebnis dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen
Ergebnis möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt entsprechend für den Fall ergänzungsbedürftiger
Lücken in dem Mietvertrag.
*** Ende ***